Sie haben keinen Budgetüberschuss?
Das ist bei den meisten überschuldeten Haushalten, die sich bei Sozialberatungs- und gemeinnützigen Fachstellen melden, der Fall.
Viele Haushalte haben Einkommen, die für das Existenzminimum und für die Steuern reichen, oder noch weniger. Sie sind nicht in der Lage, ihre Schulden zu sanieren, ohne sich gleichzeitig neu zu verschulden. Sie sind auf Existenzsicherungsmassnahmen trotz Schulden angewiesen, sie „leben mit Schulden“.
Aber Resignation ist nicht angezeigt. Ein glaubwürdiger Umgang mit den Gläubigern ist dann erst recht wichtig. Sonst werden die Gläubiger betreiben, weil Sie dem Betreibungsamt eher trauen als Ihnen.
Und das Betreibungsamt treibt bei ungenügendem Einkommen kein Geld ein, sondern hilft, das Existenzminimum zu sichern. Ein zuverlässiger Umgang mit dem Betreibungsamt ist erst recht wichtig, um die kleinen Betreibungs- und Budgetspielräume zu erkennen und zu nutzen.
Also, Sie können:
- das Budget verbessern
Detailbudget und die neuesten Spartipps verfolgen. - fair und klar die Gläubiger über Grund und Dauer der Zahlungsunfähigkeit orientieren
Beispiel:
Stundungsbrief Sozialhilfe - kleine Spielräume im Pfändungsverfahren geltend machen.
Was kann ich tun, wenn ich eine Betreibung erhalte
Und denken Sie nach: Inwiefern stimmt für Sie der Satz „the best things in life are free“?
Denn: Es gibt das freundschaftliche Gespräch von Angesicht zu Angesicht, die nachbarschaftliche Aktivität, die gemeinsam erlebte Stille und Meditation, die Nähe zur Natur, die Bewegung in der freien Luft, das freiwillige Engagement!
Alles das kostet nichts oder wenig, es bewirkt viel und bedeutet auch Weiterbildung und Weiterentwicklung.
Wenn Sie Ihre Beziehungen zu sich selbst und zur Umgebung pflegen, ist ein Teil Ihres Lebens gratis, frei von der Welt des Erwerbs und Konsums.
