Der erste Teil dieses Budgets besteht aus dem Existenzminimum des Betreibungsamtes.
Auch Betreibungsbeamten haben Ermessensspielräume in Bezug auf die diversen Zusatzbelastungen von Verschuldeten, um wirklich wichtige Lebenskosten zu berücksichtigen; diese Zusatzbelastungen sind der zweite Teil des Sanierungsbudgets.
Gläubiger verlangen manchmal, dass man nur ein minimal berechnetes Existenzminimum z.B ohne Gesundheitskosten anwenden soll. Gerade, wenn eine Sanierung mehrere Jahre dauert, droht dann eine neue Verschuldung. Eine Sanierung, die auf halbem Weg scheitert, ist nicht im Interesse der Gläubiger.
Der dritte Teil des Budgets sind die laufenden Steuern, denn auch diese Steuern haben eine rechtlich-zwingende Grundlage und müssen monatlich bezahlt werden, um Neuverschuldung fortlaufende zu verhindern.
Der vierte Teil sind die notwendigen Zusätze, die sich aus einer näheren individuellen Budgetprüfung ergeben. Bei den Schuldenberatungen werden manchmal pauschal Sfr. 200 für Erwachsene und Sfr. 100 für Kinder eingesetzt.

